Datenschutzbeauftragter
Externe Datenschutzbeauftragte mit DSGVO-Expertise und diversen Zertifizierungen.
Rechtssicherheit durch professionelle DSGVO-Compliance
Externe Datenschutzbeauftragte mit DSGVO-Expertise und diversen Zertifizierungen.
Compliance-Prüfung und Implementierung aller DSGVO-Anforderungen.
Schnelle Hilfe bei Datenschutzvorfällen und professionelle Behördenkommunikation.
Auf Ihren Wunsch stellen wir den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens. Unsere zertifizierten Experten verfügen über jahrelange Erfahrung in der DSGVO-Compliance und kennen die spezifischen Anforderungen verschiedener Branchen.
Wir übernehmen die kontinuierliche Überwachung der Datenschutz-Compliance, prüfen das Datenschutzkonzept, beantworten Anfragen Ihrer Kunden und fungieren als kompetenter Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.
Es muss klar definiert sein, wie Daten erhoben, verarbeitet und nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden, sowie welche Personen Zugriff auf welche Daten haben. Außerdem ist eine klar definierte Vorgehensweise erforderlich, wie bei einem Datenschutz-Vorfall zu reagieren ist.
Wir helfen Ihnen bei der Erarbeitung eines lückenlosen Datenschutz-Konzeptes inklusive Verfahrensverzeichnis, Löschkonzept und Mitarbeiterschulungen.
Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen
Rechtskonforme Datenschutzerklärungen für Website und Unternehmen.
Vollständige Dokumentation aller Datenverarbeitungsprozesse nach Art. 30 DSGVO.
Auftragsverarbeitung-Verträge für alle Dienstleister und Cloud-Services.
Praxisnahe DSGVO-Schulungen für alle Mitarbeiter mit Datenkontakt.
Wir prüfen Ihr Unternehmen auf die Einhaltung sämtlicher Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Angefangen von der Datenschutzerklärung prüfen wir anschließend, ob alle Vorschriften der DSGVO eingehalten werden.
Unsere Compliance-Audits umfassen technische und organisatorische Maßnahmen, Datenfluss-Analysen, Betroffenenrechte-Management und die Bewertung von Drittanbieter-Integrationen.
Nach einem Datenschutzvorfall oder einer Datenschutzverletzung sind wir für Sie da! Wir erheben den Umfang der Datenschutz-Verletzung, schätzen die Risiken ein und wissen was im Ernstfall zu tun ist.
Unser Incident-Response-Team unterstützt Sie bei der 72-Stunden-Meldung an die Aufsichtsbehörde, der Betroffeneninformation und der Schadensbegrenzung. Außerdem vertreten wir Sie als berufsmäßige Parteienvertreter gerne in Verfahren vor der Datenschutzbehörde.
Wir stellen den EU-Vertreter nach der DSGVO in Österreich oder Italien. Unsere Datenschutz-Experten sprechen Deutsch, Englisch und Italienisch. Wir kommunizieren bei Anfragen sowohl mit Betroffenen als auch mit den Datenschutzbehörden.
Als EU-Vertreter übernehmen wir die rechtlich vorgeschriebene Funktion für Unternehmen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Rechtssicherheit und Vertrauen durch DSGVO-Compliance
DSGVO-Verstöße können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes zur Folge haben.
Transparenter Datenschutz stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und verbessert Ihr Image.
Professionelle DSGVO-Compliance schützt vor Abmahnungen und rechtlichen Problemen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur DSGVO-Compliance
Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und den jeweiligen nationalen Datenschutzgesetzen.
Ein DSB ist insbesondere dann zu bestellen, wenn
– als Kerntätigkeit umfangreich personenbezogene Daten verarbeitet oder überwacht werden (Art. 37 DSGVO) und
– in Deutschland zusätzlich, wenn regelmäßig mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG).
- in Österreich zusätzlich bei öffentlichen Stellen oder bei umfangreicher Überwachung bzw. Verarbeitung sensibler Daten (Art. 37 DSGVO iVm DSG)
DSGVO-Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden - je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich drohen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen.
Bei einem Datenschutzvorfall haben Sie 72 Stunden Zeit, die Aufsichtsbehörde zu informieren. Bei hohem Risiko für die Betroffenen müssen auch diese unverzüglich benachrichtigt werden. Dokumentation und Schadensbegrenzung sind sofort einzuleiten.
Erforderlich sind: Datenschutzerklärung, Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO, Auftragsverarbeitungsverträge, TOMs (Technische und Organisatorische Maßnahmen), Löschkonzept und Einwilligungsmanagement.
Lassen Sie sich von unseren zertifizierten Datenschutz-Experten beraten und schaffen Sie Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen.